* Für Autohäuser, Werkstätten, Flotten, Fuhrparks und Sachverständige ist die Nutzung der CrashMate-Software kostenlos.
Geschädigte: Wer unverschuldet einen Verkehrsunfall erleidet, hat immer Anspruch auf juristische Hilfe bei der Schadensregulierung. Dadurch kann CrashMate die entstehenden Kosten gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer geltend machen. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen ist der Service für den Geschädigten daher kostenneutral*. Entsteht ein Verkehrsunfall aus Eigenverschulden, bestehen keine Ansprüche gegenüber einem Dritten und es können daher auch keine Schadenansprüche geltend gemacht werden.
* im außergerichtlichen Bereich.